10 Jahre
Barbara‘s Familienservice
Wir freuen uns auf viele weitere Jahre!
Vielen Dank für Ihre Treue!
Kann bei häuslicher Pflege die Pflegeperson zum Beispiel wegen
die Pflege nicht durchführen, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die notwendige Ersatzpflege (dies wird auch Verhinderungspflege genannt).
Die Liste der möglichen Gründe kann beliebig erweitert werden.
Dabei ist zu beachten, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat (§ 39 SGB XI).
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne!
Telefon: 0 25 51 / 8 38 87 11
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— Ihr Team von Barbara's Familienservice —